Datenschutz im Internet und externer Datenschutzbeauftragter
Ihre Webseite und der Datenschutz
Datenschutz im Internet bedeutet weitaus mehr, als einfach einen Datenschutzhinweis mit einem Online-Generator zu erstellen und an der richtigen Position in Ihre Webseite einzubinden. Es gibt einiges mehr zu beachten, vor allen Dingen, wenn Sie einen Onlineshop betreiben, einen Newsletter herausgeben oder auch nur ein Kontaktformular auf Ihrer Webseite benutzen. Neben Dokumentationspflichten und Sicherungsmaßnahmen der bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten ist vor allen Dingen ein rechtskonformer Hinweis an Ihre Nutzer entscheidend.
Schon jetzt drohen bei Nichtbeachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unangenehme Maßnahmen der Aufsichtsbehörden und Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Mit der im Mai 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wird sich noch einmal einiges für Webseitenbetreiber ändern.
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter berate ich Sie zu allen Aspekten des Datenschutzes in Verbindung mit Ihrem Internetauftritt.
Externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen
Sollten mehr als neun Personen in Ihrem Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen, sind Sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Ab Mai 2018 werden sich etliche Anforderungen an den Datenschutz durch die EU-DSGVO verändern. Leider wird es in den meisten Fällen komplizierter und nicht einfacher. Vor allen Dingen die geänderten Anforderungen an die Aufzeichnungen werden einen erhöhten Dokumentationsaufwand nach sich ziehen. Sie sollten die Übergangsfrist nutzen, um alle Vorgaben der neuen EU-Verordnung zu erfüllen.
In allen Fällen unterstütze ich Sie gerne, entweder als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen oder beratend bei der Umsetzung der EU-DSGVO.
Für weiter Informationen können Sie mich gerne hier kontaktieren.
